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Häufig gestellte Fragen zum Abonnement einer Mitgliedschaft auf der Pro-Seite eines Produzenten

    Dieser Artikel gilt für: Beat-Käufer (die eine Mitgliedschaft bei einem Produzenten erworben haben)

    Übersicht

    In diesem Artikel geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft auf der Pro-Seite eines Produzenten. Bitte lesen Sie die folgenden Fragen und Antworten für weitere Informationen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQs)

    Wie erhalte ich meine kostenlosen Tracks aus meiner Mitgliedschaft beim Produzenten?

    Wenn Sie eine aktive Mitgliedschaft bei einem Produzenten haben, können Sie einfach dessen Pro-Seite besuchen und berechtigte Artikel in Ihren Warenkorb legen. Wenn Ihre Artikel gemäß den Mitgliedschaftseinstellungen des Produzenten qualifizieren und Sie Ihr monatliches Limit nicht überschritten haben, werden die Artikel beim Bezahlvorgang als kostenlos angezeigt.

    Wichtiger Hinweis

    Nur berechtigte Artikel sind kostenlos. Die Produzenten verwalten ihre Mitgliedschaftseinstellungen und welche Artikel für jedes ihrer Mitgliedschaftspakete qualifizieren vollständig selbst. Jegliches Material, das nicht qualifiziert, ist nicht kostenlos.

    Sie können die Mitgliedschaft direkt auf der Pro-Seite des Produzenten kündigen, indem Sie auf Ihr Profil oben rechts auf der Pro-Seite des Produzenten klicken und dann die Option "Mitgliedschaft" aus dem Dropdown-Menü auswählen.

    Wichtiger Hinweis

    Ihre Mitgliedschaft ist ein direktes Abonnement zwischen Ihnen und dem Produzenten, nicht mit BeatStars. Ihre Zahlungen gehen direkt an den Produzenten für Ihre Mitgliedschaft bei ihm. BeatStars verwaltet Ihre Mitgliedschaften mit den einzelnen Produzenten nicht.

    Wann erhalte ich meine Mitgliedschaftsguthaben für die Pro-Seite?

    Sie erhalten Ihre Mitgliedschaftsguthaben für die Pro-Seite an Ihrem monatlichen Abrechnungsdatum der Pro-Seiten-Mitgliedschaft.

    Wichtiger Hinweis

    Bitte beachten Sie, dass diese Guthaben nur für einen Monat gültig sind (bis zum nächsten Abrechnungszeitraum) und nicht übertragen oder angesammelt werden.